SUVA Kranführerausweis
Deutsche Ausweise
Für das Bedienen von Kranen in der Schweiz ist ein Suva Kranführerausweis erforderlich. Die Suva anerkennt deutsche Kranführerausbildungen, die den Grundlagen der Deutschen Bauindustrie genügen.
Personen, die eine solche Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben, können direkt einen Schweizer Kranführerausweis beantragen. Die Kosten belaufen sich auf CHF 60.- (inkl. MwSt.), = ca. 50 Euro, für den Ausweis.
Die Kranfühererausweise dieser Prüfungsstätten werden anerkannt.
Entspricht Ihre Kranfahrerbescheinigung diesen Bedingungen? Dann können Sie hier die Unterlagen zum Erlangen des Suva - Kranführerausweises beantragen. Antragsformular
Die Dauer der Zustellung des neuen Kranführerausweises beträgt ungefähr zwei Wochen. Der Auftrag wird erst nach Eingang der Vorauszahlung aufgenommen.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Antragsformular (Antrag für den Austausch des Kranführerausweises)
- Neuere Passfoto von guter Qualität, schwarz/weiss oder farbig
- Original Kranfahrerbescheinigung. Wenn die Bescheinigung nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, eine Bestätigung der ausstellenden Institution beilegen.
Bei Fragen nehmen Sie mit unserem Berater Arslan Veysel Kontakt auf.
Quellen: www.suva.ch, 24.01.2012
Erstellt von Arslan Veysel
Letzte Änderung am 02.04.2012
Schweizerische SUVA - Kranführerausweise
Alle Personen, die einen Kran bedienen, müssen einen gültigen Kranführerausweis auf sich tragen.
Hier noch die Kranverordnungen der Schweiz.
Kategorien:
- A = Fahzeugkrane
- B = Turmdrehkrane
- A/B = Fahrzeug- und Turmdrehkrane






Diese Seite drucken.